Führerschein bei der Fahrschule Zaunschirm

Information

Die nachfolgende Tabelle soll dir eine Hilfe sein um die Führerscheinklassen und vor allem das dazu erforderliche Mindestalter herauszufinden. Für alle Führerscheinklassen gilt jedoch: Je mehr Klassen du auf einmal machst, umso billiger ist es für dich, da sich sowohl bei der Computerprüfung als auch bei der Praktischen Fahrausbildung die Ausbildungsinhalte teilweise überschneiden. Überleg dir also schon von Anfang an, dass es sinnvoll ist zum Beispiel schon mit 18 den CE Schein mitzumachen! In der Fahrschule Zaunschirm bilden wir alle Führerscheinklassen aus.

Tipp:

Für alle Führerscheinklassen gilt, dass du die PC Prüfung bereits ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters und die Praktische Prüfung erst ab dem Geburtstag ablegen kannst.

Klassen

  • Auto
  • Motorrad & Moped
  • LKW
  • Bus
  • Anhänger
  • Traktor

Klasse B / L17

Fahrzeuge

  • Kraftwagen (max. 8 Plätze & Lenker)
  • Max. 3500 kg höchste zulässige Gesamtmasse
  • Code 111: Motorräder der Klasse A1 mit Eintrag im Führerschein (mind. 5 Jahre durchgehend Besitz Klasse B)

Ausbildung

  • Theorie Grundwissen und Klasse B
  • Mind. 18 Praxiseinheiten
  • Computer,und Praxisprüfung
  • Ärztliche Untersuchung

Alter Ausbildungsbeginn

L17: ab 15 ½ Jahren
B: ab 17 ½ Jahren

Erteilung

L17: ab 17 Jahren
B: ab 18 Jahren

Klasse BE

Fahrzeuge

  • Code96: Summe der höchsten zulässigen Gesamtmassen max. 4250 kg
  • BE: Summe der höchsten zulässigen Gesamtmassen max. 7000 kg

Ausbildung

  • Code 96: Theorie BE und 4 Praxiseinheiten – keine Prüfungen!
  • BE: Theorie BE und 4 Praxiseinheiten, (einfache) Computer- und Praxisprüfung, ärztliche Untersuchung
  • Bei Vorbesitz Klasse F oder C (mind. 3 Jahre) ist nur eine Praxisprüfung vorgeschrieben!

Alter Ausbildungsbeginn

Code 96: ab 15 ½ Jahren
BE: ab 17 ½ Jahren

Erteilung

Code 96: ab 17 Jahren
BE: ab 18 Jahren

Klasse AM

Fahrzeuge

  • Motorfahrräder (Mopeds)
  • Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge

Ausbildung

  • 6 Theorie-Einheiten und Prüfung
  • 6 praktische Einheiten am Übungsplatz
  • 2 praktische Einheiten im Verkehr

Alter Ausbildungsbeginn

ab 14 Jahre & 10 Monaten

Erteilung

ab 15 Jahren

Klasse Code 111

Fahrzeuge

  • Motorräder bis 125 cm und max. 11 kW (15 PS) und max. 0,1 kW/kg Leistungsgewicht
  • Dreirädrige KFZ bis 15 kW (20 PS)
  • Gültig in Österreich

Ausbildung

  • 6 Praxiseinheiten am Übungsplatz

Voraussetzung

5 Jahre durchgehender Besitz des B Führerscheins

Klasse A1

Fahrzeuge

  • Motorräder bis 125 cm und max. 11 kW (15 PS) und max. 0,1 kW/kg Leistungsgewicht
  • Dreirädrige KFZ bis 15 kW (20 PS)

Ausbildung

  • Theorie Grundwissen und Klasse A
  • 14 Praxiseinheiten
  • Computer und Praxisprüfung
  • Ärztliche Untersuchung

Alter Ausbildungsbeginn

15 ½ Jahre

Erteilung

ab 16 Jahren

Klasse A2

Fahrzeuge

  • Motorräder max. 35 kW (48 PS) und max. 0,2 kW/kg Leistungsgewicht
  • Max. Drosselung von doppelter Motorleistung (70 kW)

Ausbildung

  • Theorie Grundwissen (bei Ersterteilung) und Klasse A
  • 14 Praxiseinheiten
  • Computer,und Praxisprüfung
  • Ärztliche Untersuchung

Alter Ausbildungsbeginn

17 ½ Jahre

Erteilung

ab 18 Jahren

Klasse A

Fahrzeuge

  • Motorräder (beinhaltet AM, A1, A2)
  • Dreirädrige KFZ

Ausbildung

  • Theorie Grundwissen (bei Ersterteilung) und Klasse A
  • 14 Praxiseinheiten
  • Computer,und Praxisprüfung
  • Ärztliche Untersuchung

Alter Ausbildungsbeginn

23 ½ Jahre

Erteilung

ab 24 Jahren (oder 2 Jahre Besitz A2)

Klasse C1

Fahrzeuge

  • Kraftwagen bis max. 9 Sitzplätze und 7500 kg höchste zulässige Gesamtmasse

Ausbildung

  • Theorie Klasse C und Praxiseinheiten
  • Computer,und Praxisprüfung
  • Ärztliche Untersuchung

Alter Ausbildungsbeginn

ab 17 ½ Jahren

Erteilung

ab 18 Jahren

Klasse C

Fahrzeuge

  • Kraftwagen bis max. 9 Sitzplätze und über 3500 kg höchste zulässige Gesamtmasse
  • Sonderkraftfahrzeuge

Ausbildung

  • Theorie Klasse C und Praxiseinheiten
  • Computer,und Praxisprüfung
  • Ärztliche Untersuchung

Alter Ausbildungsbeginn

ab 20 ½ Jahren

Erteilung

ab 21 Jahren (18 bei Besitz C95)

Klasse CE

Fahrzeuge

  • Zugfahrzeug der Klasse C und Anhänger über 750 kg höchster zulässiger Gesamtmasse

Ausbildung

  • Theorie Klasse CE und Praxiseinheiten
  • Computer,und Praxisprüfung
  • Ärztliche Untersuchung

Alter Ausbildungsbeginn

ab 20 ½ Jahren

Erteilung

ab 21 Jahren (18 bei Besitz C95)

Klasse D

Fahrzeuge

  • Kraftwagen mit mehr als 9 Sitzplätzen
  • Sonderkraftfahrzeuge

Ausbildung

  • Theorie Klasse D und Praxiseinheiten
  • Computer- und Praxisprüfung
  • Ärztliche Untersuchung
  • Psychotest (Screening)
  • 16 Stunden Erste Hilfe Kurs

Alter Ausbildungsbeginn

ab 20 ½ Jahren

Erteilung

ab 21 Jahren

Klasse DE

Fahrzeuge

  • Kraftwagen der Klasse D mit Anhängern über 750 kg höchster zulässiger Gesamtmasse

Ausbildung

  • Theorie Klasse DE und Praxis
  • Computer- und Praxisprüfung
  • Ärztliche Untersuchung

Alter Ausbildungsbeginn

ab 20 ½ Jahren

Erteilung

ab 21 Jahren

Klasse BE

Fahrzeuge

  • Code96: Summe der höchsten zulässigen Gesamtmassen max. 4250 kg
  • BE: Summe der höchsten zulässigen Gesamtmassen max. 7000 kg

Ausbildung

  • Code 96: Theorie BE und 4 Praxiseinheiten – keine Prüfungen!
  • BE: Theorie BE und 4 Praxiseinheiten, (einfache) Computer- und Praxisprüfung, ärztliche Untersuchung
  • Bei Vorbesitz Klasse F oder C (mind. 3 Jahre) ist nur eine Praxisprüfung vorgeschrieben!

Alter Ausbildungsbeginn

Code 96: ab 15 ½ Jahren
BE: ab 17 ½ Jahren

Erteilung

Code 96: ab 17 Jahren
BE: ab 18 Jahren

Klasse CE

Fahrzeuge

  • Zugfahrzeug der Klasse C und Anhänger über 750 kg höchster zulässiger Gesamtmasse

Ausbildung

  • Theorie Klasse CE und Praxiseinheiten
  • Computer,und Praxisprüfung
  • Ärztliche Untersuchung

Alter Ausbildungsbeginn

ab 20 ½ Jahren

Erteilung

ab 21 Jahren (18 bei Besitz C95)

Klasse DE

Fahrzeuge

  • Kraftwagen der Klasse D mit Anhängern über 750 kg höchster zulässiger Gesamtmasse

Ausbildung

  • Theorie Klasse DE und Praxis
  • Computer- und Praxisprüfung
  • Ärztliche Untersuchung

Alter Ausbildungsbeginn

ab 20 ½ Jahren

Erteilung

ab 21 Jahren

Klasse F

Fahrzeuge

  • Zugmaschinen bis 50 km/h
  • Motorkarren bis 50 km/h
  • Landw. und Selbstf. Arbeitsmaschinen bis 50 km/h
  • Einachszugmaschinen bis 25 km/h
  • Sonderkraftfahrzeuge

Ausbildung

  • Theorie Grundwissen (bei Ersterteilung) und Klasse F
  • 4 Praxiseinheiten
  • Computer- und Praxisprüfung
  • Ärztliche Untersuchung

Alter Ausbildungsbeginn

ab 15 ½ Jahren

Erteilung

ab 16 Jahren