Die nachfolgende Tabelle soll dir eine Hilfe sein um die Führerscheinklassen und vor allem das dazu erforderliche Mindestalter herauszufinden. Für alle Führerscheinklassen gilt jedoch: Je mehr Klassen du auf einmal machst, umso billiger ist es für dich, da sich sowohl bei der Computerprüfung als auch bei der Praktischen Fahrausbildung die Ausbildungsinhalte teilweise überschneiden. Überleg dir also schon von Anfang an, dass es sinnvoll ist zum Beispiel schon mit 18 den CE Schein mitzumachen! In der Fahrschule Zaunschirm bilden wir alle Führerscheinklassen aus.
Information
Tipp:
Für alle Führerscheinklassen gilt, dass du die PC Prüfung bereits ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters und die Praktische Prüfung erst ab dem Geburtstag ablegen kannst.
Weitere Informationen:
Klassen
- Auto
- Motorrad & Moped
- LKW
- Bus
- Anhänger
- Traktor
Klasse B / L17
Fahrzeuge
- Kraftwagen (max. 8 Plätze & Lenker)
- Max. 3500 kg höchste zulässige Gesamtmasse
- Code 111: Motorräder der Klasse A1 mit Eintrag im Führerschein (mind. 5 Jahre durchgehend Besitz Klasse B)
Ausbildung
- Theorie Grundwissen und Klasse B
- Mind. 18 Praxiseinheiten
- Computer,und Praxisprüfung
- Ärztliche Untersuchung
Alter Ausbildungsbeginn
L17: ab 15 ½ Jahren
B: ab 17 ½ Jahren
Erteilung
L17: ab 17 Jahren
B: ab 18 Jahren
Klasse BE
Fahrzeuge
Ausbildung
- Code 96: Theorie BE und 4 Praxiseinheiten – keine Prüfungen!
- BE: Theorie BE und 4 Praxiseinheiten, (einfache) Computer- und Praxisprüfung, ärztliche Untersuchung
- Bei Vorbesitz Klasse F oder C (mind. 3 Jahre) ist nur eine Praxisprüfung vorgeschrieben!
Alter Ausbildungsbeginn
Code 96: ab 15 ½ Jahren
BE: ab 17 ½ Jahren
Erteilung
Code 96: ab 17 Jahren
BE: ab 18 Jahren
Klasse AM
Fahrzeuge
- Motorfahrräder (Mopeds)
- Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
Ausbildung
- 6 Theorie-Einheiten und Prüfung
- 6 praktische Einheiten am Übungsplatz
- 2 praktische Einheiten im Verkehr
Alter Ausbildungsbeginn
ab 14 Jahre & 10 Monaten
Erteilung
ab 15 Jahren
Klasse Code 111
Fahrzeuge
- Motorräder bis 125 cm und max. 11 kW (15 PS) und max. 0,1 kW/kg Leistungsgewicht
- Dreirädrige KFZ bis 15 kW (20 PS)
- Gültig in Österreich
Ausbildung
- 6 Praxiseinheiten am Übungsplatz
Voraussetzung
5 Jahre durchgehender Besitz des B Führerscheins
Klasse A1
Fahrzeuge
- Motorräder bis 125 cm und max. 11 kW (15 PS) und max. 0,1 kW/kg Leistungsgewicht
- Dreirädrige KFZ bis 15 kW (20 PS)
Ausbildung
- Theorie Grundwissen und Klasse A
- 14 Praxiseinheiten
- Computer und Praxisprüfung
- Ärztliche Untersuchung
Alter Ausbildungsbeginn
15 ½ Jahre
Erteilung
ab 16 Jahren
Klasse A2
Fahrzeuge
- Motorräder max. 35 kW (48 PS) und max. 0,2 kW/kg Leistungsgewicht
- Max. Drosselung von doppelter Motorleistung (70 kW)
Ausbildung
- Theorie Grundwissen (bei Ersterteilung) und Klasse A
- 14 Praxiseinheiten
- Computer,und Praxisprüfung
- Ärztliche Untersuchung
Alter Ausbildungsbeginn
17 ½ Jahre
Erteilung
ab 18 Jahren
Klasse A
Fahrzeuge
- Motorräder (beinhaltet AM, A1, A2)
- Dreirädrige KFZ
Ausbildung
- Theorie Grundwissen (bei Ersterteilung) und Klasse A
- 14 Praxiseinheiten
- Computer,und Praxisprüfung
- Ärztliche Untersuchung
Alter Ausbildungsbeginn
23 ½ Jahre
Erteilung
ab 24 Jahren (oder 2 Jahre Besitz A2)
Klasse C1
Fahrzeuge
- Kraftwagen bis max. 9 Sitzplätze und 7500 kg höchste zulässige Gesamtmasse
Ausbildung
- Theorie Klasse C und Praxiseinheiten
- Computer,und Praxisprüfung
- Ärztliche Untersuchung
Alter Ausbildungsbeginn
ab 17 ½ Jahren
Erteilung
ab 18 Jahren
Klasse C
Fahrzeuge
- Kraftwagen bis max. 9 Sitzplätze und über 3500 kg höchste zulässige Gesamtmasse
- Sonderkraftfahrzeuge
Ausbildung
- Theorie Klasse C und Praxiseinheiten
- Computer,und Praxisprüfung
- Ärztliche Untersuchung
Alter Ausbildungsbeginn
ab 20 ½ Jahren
Erteilung
ab 21 Jahren (18 bei Besitz C95)
Klasse CE
Fahrzeuge
- Zugfahrzeug der Klasse C und Anhänger über 750 kg höchster zulässiger Gesamtmasse
Ausbildung
- Theorie Klasse CE und Praxiseinheiten
- Computer,und Praxisprüfung
- Ärztliche Untersuchung
Alter Ausbildungsbeginn
ab 20 ½ Jahren
Erteilung
ab 21 Jahren (18 bei Besitz C95)
Klasse D
Fahrzeuge
- Kraftwagen mit mehr als 9 Sitzplätzen
- Sonderkraftfahrzeuge
Ausbildung
- Theorie Klasse D und Praxiseinheiten
- Computer- und Praxisprüfung
- Ärztliche Untersuchung
- Psychotest (Screening)
- 16 Stunden Erste Hilfe Kurs
Alter Ausbildungsbeginn
ab 20 ½ Jahren
Erteilung
ab 21 Jahren
Klasse DE
Fahrzeuge
- Kraftwagen der Klasse D mit Anhängern über 750 kg höchster zulässiger Gesamtmasse
Ausbildung
- Theorie Klasse DE und Praxis
- Computer- und Praxisprüfung
- Ärztliche Untersuchung
Alter Ausbildungsbeginn
ab 20 ½ Jahren
Erteilung
ab 21 Jahren
Klasse BE
Fahrzeuge
Ausbildung
- Code 96: Theorie BE und 4 Praxiseinheiten – keine Prüfungen!
- BE: Theorie BE und 4 Praxiseinheiten, (einfache) Computer- und Praxisprüfung, ärztliche Untersuchung
- Bei Vorbesitz Klasse F oder C (mind. 3 Jahre) ist nur eine Praxisprüfung vorgeschrieben!
Alter Ausbildungsbeginn
Code 96: ab 15 ½ Jahren
BE: ab 17 ½ Jahren
Erteilung
Code 96: ab 17 Jahren
BE: ab 18 Jahren
Klasse CE
Fahrzeuge
- Zugfahrzeug der Klasse C und Anhänger über 750 kg höchster zulässiger Gesamtmasse
Ausbildung
- Theorie Klasse CE und Praxiseinheiten
- Computer,und Praxisprüfung
- Ärztliche Untersuchung
Alter Ausbildungsbeginn
ab 20 ½ Jahren
Erteilung
ab 21 Jahren (18 bei Besitz C95)
Klasse DE
Fahrzeuge
- Kraftwagen der Klasse D mit Anhängern über 750 kg höchster zulässiger Gesamtmasse
Ausbildung
- Theorie Klasse DE und Praxis
- Computer- und Praxisprüfung
- Ärztliche Untersuchung
Alter Ausbildungsbeginn
ab 20 ½ Jahren
Erteilung
ab 21 Jahren
Klasse F
Fahrzeuge
- Zugmaschinen bis 50 km/h
- Motorkarren bis 50 km/h
- Landw. und Selbstf. Arbeitsmaschinen bis 50 km/h
- Einachszugmaschinen bis 25 km/h
- Sonderkraftfahrzeuge
Ausbildung
- Theorie Grundwissen (bei Ersterteilung) und Klasse F
- 4 Praxiseinheiten
- Computer- und Praxisprüfung
- Ärztliche Untersuchung
Alter Ausbildungsbeginn
ab 15 ½ Jahren
Erteilung
ab 16 Jahren